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Anmeldung des Wohnsitzes
Seit der Personenfreizügigkeit benötigen Schweizer in Italien keine Aufenthaltsgenehmigung mehr. Es gelten die gleichen Meldebestimmungen wie für die ansässige Bevölkerung. Bei einem dauerhaften Wechsel des Wohnsitzes nach Italien muss man dies persönlich, oder durch eine bevollmächtigte Person, innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt angeben. Ziehen Sie mit der ganzen Familie um kann ein Familienmitglied stellvertretend für die restlichen Familienmitglieder den Wohnsitzwechsel anmelden.

Die Verlegung des Wohnsitzes sollte jedoch gut überlegt sein, da diese sowohl rechtliche als auch steuerliche Auswirkungen hat. Zwar geniessen Sie so beim Erwerb einer Immobilie in Italien steuerliche Vorteile in Form von geringeren Grunderwerbssteuern, unterliegen aber automatisch mit all Ihren weltweit erzielten Einkünften der Steuerpflicht in Italien. Dies gilt auch für die Erbschafts- und Schenkungssteuer - deshalb ist wichtig, dass Sie im Testament das Erbrecht der Schweiz festlegen.

Soll der Wohnsitz nicht dauerhaft, sondern nur für einen längeren Zeitraum nach Italien verlegt werden, ist es ausreichend, beim Einwohnermeldeamt gegen Vorlage des Ausweises eine Erklärung der zeitlichen Niederlassung abzugeben.

Einführung des Fahrzeuges
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Italien verlegen, sind Sie verpflichtet, ein auf Ihren Namen zugelassenes Fahrzeug binnen sechs Monaten ebenfalls umzumelden. Wichtig ist, dass das Fahrzeug als Umzugsgut eingestuft wird, andernfalls kann der italienische Staat für die Einführung Mehrwertsteuer erheben. Dazu muss dieses mindestens sechs Monate vor der Ummeldung des Wohnsitzes auf Sie zugelassen sein, innerhalb eines Jahres nach Italien überführt werden und dort erneut auf Ihren Namen angemeldet werden. Auch dürfen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Jahres nach Ummeldung nicht veräussern.

Anerkennung des Führerscheins
Wenn Sie Ihren Wohnsitz allerdings dauerhaft nach Italien verlegen, müssen Sie Ihren Führerschein innert einem Jahr bei der zuständigen Zulassungsstelle umschreiben. Dazu benötigen Sie: originaler Führerschein (mit Kopie), ärztliches Zeugnis, gültiger Personalausweis, Steuernummer und 2 gleiche, aktuelle Passfotos. Es gibt auch Agenturen welche die Umschreibung für Sie erledigen.

Italienische Führerscheine haben eine Gültigkeit von 10 Jahren bzw. 5 Jahren ab vollendetem 50. Lebensjahr, 3 Jahre ab vollendetem 70. Lebensjahrund und 2 Jahre ab vollendetem 80. Lebensjahr. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Führerschein, gegen Vorlage eines ärztliches Gesundheitszeugnis und der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr, verlängert werden.
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