BellaLange IMMOBILIEN Beratung,Betreuung & Verkauf


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Das italienische Immobilienrecht unterscheidet sich in vielen Punkten gegenüber dem in andern Ländern. Damit Sie sich auf Ihr Objekt von allem Anfang an so richtig freuen können ist es wichtig gut informiert zu sein und eventuelle Fehler beim Kauf von vornherein zu vermeiden.

Bei einem Erwerb von Immobilien in Italien ist es üblich, einen Vorvertrag (Compromesso di vendita) abzuschliessen, um die aufwendigen Vorbereitungen (Besitzverhältnisse, Zweckbestimmung, Grundpfandschulden, Hypoteken, Katastereinträge, Dokumente etc.) für die Beurkundung beim Notar in die Wege zu leiten. Die getroffenen Vereinbarungen sind bindend und können nicht rückgängig gemacht werden. Bei einem Vorvertrag wird eine Anzahlung (Caparra) entrichtet, die 20-30% des Kaufpreises entspricht und normalerweise bei einem Rücktritt vom Vertrag verfällt. Es ist deshalb wichtig sich über sämtliche Einzelheiten der zu erwerbenden Immobilie ausreichend informiert haben.

Der Notarvertrag ergänzt die im Vorvertrag festgehaltenen Abmachungen, so dass der Notar die Eintragung des Eigentümerwechsels nach Unterzeichnung des Kaufvertrages ins Liegenschaftsregister veranlasst. Bei der notariellen Beurkundung werden sofort die Grunderwerbssteuer und die Notargebühren fällig. Ist jemand nicht der Italienischen Sprache mächtig, organisieren wir die Übersetzung der wichtigen Dokumente auf Deutsch.

Kosten

Wird der Verkauf über eine italienische Agentur abgewickelt, bezahlt der Käufer normalerweise eine Vermittlungsprovision von etwa 3% des Verkaufspreises, sowie Notarkosten und Steuern und eventuelle Kosten für Übersetzungen.

Bei uns bezahlt der Käufer nur 1% (vom Verkaufspreis) dem lokalen Vertrauensmann für die Vorbereitung und Durchführung der Verschreibung mit dem Notar und die Nachbetreuung (Umschreibungen Strom, Wasser, Telefon etc. sowie Unterstützung in Steuer- und Versicherungsfragen). Dazu kommen die Kosten für den Notar (ca. 1-2%), die Grunderwerbssteuern 2% (Erstwohnsitz) je vom Katasterwert sowie die die Hypotheken- und Katastersteuer von je 50 Euro.
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